Insbesondere kleine Shopbetreiber, und solche die erst neu in den Markt einsteigen neigen dazu alle Funktionen zu nutzen, die das genutzte Shopsystem hergibt. Dazu gehört sicherlich meist die eine sogenannte “Tell-A-Friend”-Funktion. Ihre Besucher können über diese Funktion Freunde und Bekannte auf Ihre Produkte aufmerksam machen – einfach indem die Email-Adresse des Freundes, oder Bekannte in ein Feld eingetragen wird. Meist kann man noch ein Kommentar hinzufügen, und fertig. Schon ist der zu Bewerbende informiert. weiterlesen
Kategorie:Rechtsprechung im Internet
Betreibt man einen Onlineshop muss man sich nicht nur um das Layout und seine Kunde kümmern. In Deutschland gibt es viele Fallstricke die man beachten muss. Sie finden viele Informationen zu aktuellen Urteilen und wie sie Ihren Shop korrekt umsetzen.
Der 500-EUR Webshop
Kann man mit einem Startkapital von 500 EUR wirklich einen Webshop starten? Wir sagen klar und deutlich: Nein. Dieser Beitrag richtet sich an alle angehenden Shopbetreiber, die gerne selbst einen Webshop aufbauen möchten, und dabei auf ein sehr begrenztes Budget achten müssen. weiterlesen
Verkauf nicht verfügbarer Ware ist wettbewerbswidrig
Im heutigen Artikel schreibe ich über den Verkauf von nicht verfügbarer Ware. Gerade im Hinblick auf die Weihnachstzeit dürfte dies interessant für Shopbetreiber sein.
Ich betrachte den fogenden Fall (Urteil vom 11.09.2009; Az. 312 O 637/08):
Am 12.06.2008 bestellte ein Testkunde im Auftrag des Klägers ein TV Gerät für 3374 € im Onlineshop des Beklagten. An Tag eins nach der Bestellung erhielt der Testkäufer eine nachricht des Verkäufers, daß das Gerät über den Vormittag bereits mehrfach verkauft worden sei und nun nicht mehr kurzfristig herein käme, der Auftrag aber trotzdem noch bestehe. weiterlesen
Wann bekommt man als Händler Wertersatz für gebrauchte, aber zurückgegebene Waren?
Diese Frage ist leider noch nicht generell geklärt, sondern wird meist individuell von den Gerichten entschieden. Leider ist in den meisten Fällen der Verkäufer der Dumme, welcher auf den Kosten sitzen bleibt.
Ich gehe in diesem Artikel auf einen Fall ein, in dem ein Kunde einen gebrauchten Rasierapparat zurückgeben und die Kaufsumme plus Versand erstattet haben wollte. Wert des Rasierers war 49,80 €, der Versand betrug nochmals 4,30 €. weiterlesen






