Shopbetreiber, die den Satz “Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage” verwenden sollten sich vorsehen. Weitere Informationen dazu gibts bei T3N.
Wichtig: Urteil zu den Angaben bei Auslands-Versandkosten
Geschrieben von Michael Karl am Juni 16th, 2010 in Rechtsprechung im Internet
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