Das Landgericht München I hat dem Antrag des ZVAB, Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher, auf eine einstweilige Verfügung gegen Amazon stattgegeben.

Das bedeutet, daß Amazon von seinen Verkäufern auf dem Marketplace nicht mehr verlangen darf, ihre Produkte in anderen Shops nicht günstiger anzubieten- zumindest solange sich das Verfahren hinzieht.

Auch das Bundeskartellamt prüft die Preisparität von Amazon bereits.

Wir sind mal gespannt, ob Amazon damit durchkommt oder weiterhin seine Verkäufer ärgert….

So Long,

Christian

Twitter Facebook
Kommentare zu diesem Beitrag abonnieren...

Hinterlasse eine Antwort