Das Widerrufsrecht ändert sich mit Wirkung zum 11.06.2010 erneut. Dies hat der dt. Bundestag in folgendem Gestz beschlossen: “Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht”.

Konkret gesagt:

Bei Verkäufen über Ebay können Verkäufer dem Käufer ab dem 11.06.2010 grundsätzlich ein Widerrufsrecht mit einer Dauer von 14 Tagen einräumen. Dies geht aber nur unter der Voraussetzung, daß dem Käufer spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung  in Textform mitgeteilt wird. Dies reicht bereits als Email!

Auch die Widerrufsfrist bei rechtzeitiger Belehrung in Textform wird zukünftig 14 Tage anstatt 2 Wochen betragen (…was für ein Unterschied). Ebenso ändern sich die Rechtsgrundlagen des Widerrufsrechts. Die bisherige Nennung der Vorschriften  wird ab dem 11.06.2010 durch die neu geltenden Vorschriften ersetzt.

Musterbelehrungen sollen Gesetz werden- d.h., daß jeder Onlineshopbetreiber, der die Musterbelehrung verwendet nicht mehr abgemahnt werden kann.

Alle Onlineshopbetreiber, die aufgrund einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, eine einstweilige Verfügung gegen sich gelten lassen müssen oder auch ein Hauptsacheurteil annehmen, sollten nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Änderung der Widerrufsbelehrung vornehmen, da die Änderung gegebenenfalls gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen kann.

Wir sind mal gespannt, wann der erste Fall eines Rechtstreits bekannt wird….

So Long Christian

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2 Kommentare zu “Änderung des Widerrufsrechts zum 11.06.2010”

  1. wissbegierig sagt:

    Hallo,
     
    Wo finde ich denn diese neue Musterwiderrufsbelehrung welche dann am dem 11.06.2010 zu verwenden ist ?!
    grüße

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